Einreise Chile

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen. Quelle: Auswärtiges Amt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Noch nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert
    • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert sofern mit Foto versehen
      Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
    • Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine “Tarjeta de Turismo” (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Die “Tarjeta de Turismo” muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der “Policía Internacional” in Santiago (Morandé 672, Santiago Centro, Tel. +56 2 26809110, oder am Flughafen, Tel. +56 2 26901781) bzw. in anderen Regionen von der “Policía de Investigaciones” eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100 USD einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das “Departamento de Extranjería” in Santiago (San Antonio 580, Tel. +56 2 24863000) bzw. in anderen Regionen die jeweilige “Gobernación Provincial”. Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden. Auf der Internetseite der chilenischen Ausländerbehörde (www.extranjeria.gov.cl ) sind ebenfalls Informationen in spanischer Sprache zum Thema verfügbar.

Hinweise für die Reise mit Minderjährigen

Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften, siehe www.bcn.cl. Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es des Öfteren auch zu erheblichen Problemen für Touristen. Die chilenischen Vorschriften besagen, dass bei Ein- und Ausreise aus Chile für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die von dem/den nicht mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Nach Einreise in Chile muss die bei einer chilenischen Auslandsvertretung unterzeichnete Reisegenehmigung vom chilenischen Außenministerium legalisiert werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, bei Reisen mit minderjährigen Kindern sicherheitshalber auch eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) mitzuführen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine der chilenischen Auslandsvertretungen in Deutschland.

An- bzw. Abreise über die USA

Deutsche, die mit ihrem Europapass über die USA nach Chile reisen, müssen berücksichtigen, dass ihnen im Falle des Verlustes ihres Reisepasses von der Deutschen Botschaft Santiago kurzfristig lediglich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Mit diesem Pass ist ein US-Visum für die Rückreise über die USA erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Einreisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden. Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) sowie Pflanzen, Waffen, Drogen und pornographisches Material. Verstöße (auch der versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit hohen Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet. Grundsätzlich sollten alle mitgeführten Lebensmittel, auch noch original verpackte, wie etwa Nüsse, auf dem Einreiseformular angegeben werden. Detaillierte Einfuhrbestimmungen finden Sie auf spanisch unter www.sag.gob.cl

    • Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 10.000 USD mitführen, müssen dies dem Zoll anzeigen.
    • Zu den vorgenannten Einfuhrbestimmungen muss bei Einreise ein Formular (Spanisch/Englisch) in Form einer eidesstattlichen Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden.
    • Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im Allgemeinen als obere Wertgrenze 500 USD, darüber hinaus muss Zoll bezahlt werden.

Jede Person ist berechtigt, Importgeschäfte durchzuführen. Bei einem Warenwert von über USD 500 FOB muss ein Zollagent eingeschaltet werden. Die Verzollung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die geforderten Dokumente (Handelsrechnung fünffach, voller Konnossementensatz bzw. Luftfrachtbrief dreifach) müssen vollständig sowie inhaltlich und formal fehlerfrei sein. Die chilenischen Behörden halten sich streng an die geltenden Form- und Rechtsvorschriften. Auch Tippfehler können daher zu Verzögerungen führen. Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

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