Einreise Peru

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen. Quelle: Auswärtiges Amt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja
      Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen sechs Monate ab Einreise gültig sein.

Sollte Ihr Pass nicht die erforderliche Gültigkeitsdauer enthalten, werden Sie an der Grenze (beziehungsweise am Flughafen) zurückgewiesen, auch wenn sie sich nur für einen kurzen Zeitraum in Peru aufhalten möchten.

Einreisekontrolle

Bei der Einreise werden die Einreise- und Aufenthaltsdaten elektronisch von der peruanischen Grenzbehörde erfasst, dazu werden die Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer im Reisepass vermerkt.

Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer muss bei der Ausreise eine Geldstrafe in Höhe von derzeit 4,- PEN pro Tag der Überschreitung bezahlt werden, bevor das Land verlassen werden kann. Auch bei Verlust der Einreisekarte kann bei Ausreise eine Geldstrafe erhoben werden.

Einreisende Touristen müssen gelegentlich Weiterreise- oder Rückflugticket vorlegen, obwohl dies nicht den offiziellen Einreisevorschriften entspricht.

Die Entscheidung, welche Aufenthaltsdauer im Einzelfall bewilligt wird, obliegt den Grenzbehörden.

Bei einer nicht registrierten Einreise gehen die peruanischen Behörden von einem illegalen Aufenthalt aus, der zu erheblichen Problemen und Verzögerungen bei der Ausreise und im ungünstigen Fall zu einer kostenpflichtigen Abschiebung führen kann. Manche Grenzübergänge (etwa bei Einreise aus Bolivien) können nachts nicht besetzt sein, so dass die Registrierung dort folglich nicht erfolgen kann.

    • Achten Sie unbedingt darauf, dass das Grenzpersonal Ihre Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer korrekt vermerkt.
    • Reisen Sie möglichst tagsüber ein und suchen Sie notfalls bei nicht erfolgter Registrierung umgehend und spätestens im nächstgrößeren Ort die Einwanderungsbehörde auf.

Hinweise für die Reise mit Minderjährigen

Zur Ausreise aus Peru ist gemäß Mitteilung der peruanischen Migrationsbehörden für Minderjährige, die nicht von beiden sorgeberechtigten Eltern begleitet werden, unter folgenden Umständen zwingend die Vorlage einer notariell oder konsularisch beglaubigten Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung erforderlich:

    • für Minderjährige, die (auch) die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz in Peru oder bei vorangegangenen Aufenthalten in Peru von über drei Monaten (gelegentlich wird die o. a. Genehmigung bei peruanischen Staatsangehörigen jedoch auch nach kürzeren Aufenthalten in Peru verlangt)
    • für Minderjährige, die nicht die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, nur bei Wohnsitz („Residencia“) in Peru.

Nähere Informationen (auf Spanisch und Englisch) finden Sie auf der Webseite der Migrationsbehörden, www.migraciones.gob.pe

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Informationen über Zollvorschriften in Peru finden sich auf der Webseite der peruanischen Obersten Zollbehörde (auf Spanisch und Englisch): www.sunat.gob.pe. Für die Rückreise aus Peru nach Deutschland wird in Ergänzung der allgemeinen deutschen Zollvorschriften darauf hingewiesen, dass selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz darstellt. Die temporäre Einfuhr eines PKW oder Motorrads für Reisen in Peru ist möglich, aber kompliziert. In aller Regel erteilen die peruanischen Zollbehörden Genehmigungen für 90 Tage, die nicht verlängert werden können. Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig ausgeführt wird, ist das Risiko einer Beschlagnahmung oder Enteignung sehr hoch. Versand von elektronischen Apparaten, Ersatzteilen, Kamerazubehör, Kosmetika u. ä. per Post oder Kurier nach Peru: Die Zollauslösung ist kostspielig und zeitaufwändig; sie kann nicht durch die Botschaft oder die Honorarkonsuln vorgenommen werden. Sendungen, die für Empfänger in der Provinz bestimmt sind, werden zum Teil in Lima zurückgehalten. Es ist nicht möglich, private Sendungen für Touristen an die Botschaft oder die Honorarkonsuln zu senden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.