Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reiseanmeldung und Reisebestätigung

Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Vertragsbestätigung von World Wide Gruppenreisen (nachstehend WWG genannt) zustande. Mit der Bestätigung hat der Vertragsnehmer unsere Reise- und Vertragsbedingungen anerkannt.

1. Zahlungsmodalitäten

Mit der Buchungsbestätigung erkennt WWG die Buchung rechtskräftig an.

1.2 Anzahlung/Restzahlung

Mit der Buchungsbestätigung bekommt der Kunde eine Rechnung in welcher die Anzahlung sowie Restzahlung geregelt ist.

1.3 WWG hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die im Vertrag genannten Zahlungen vom Reisenden/Vertragsnehmer nicht termingerecht eingehalten werden. Bei allen Zahlungen gilt der jeweilige Wertstellungstermin des Betrages auf dem Konto von WWG.

1.4 Zahlungen sind ausschließlich an WWG zu leisten. Für Zahlungen an Dritte (Reisebüros usw. übernimmt WWG, falls nicht anders in der Buchungsbestätigung vereinbart, keine Haftung. Der Vertragsnehmer kann gegenüber WWG nur die Beträge geltend machen, die er auch an WWG bezahlt hat.

1.5  Für abweichende Leistungen, die vom Reisegast gewünscht werden wie Flüge, Flugklassen, Hotels usw., die von den ausgeschriebenen Leistungen abweichen, gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Der Kunde erkennt diese an und WWG hat das Recht, diese Zahlungsbedingungen an den Kunden weiterzugeben.

2. Leistungen und Preise

2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der mit der Buchungsbestätigung ausgehändigten Leistungs- und Prorammbeschreibung. Eventuell im vor hinein genannte Leistungsträger sind bis zur Buchungsbestätigung durch WWG freibleibend und können nicht eingeklagt werden.

2.2. Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von WWG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute und Leistungen bleiben WWG vorbehalten. Der Vertragsnehmer wird von gravierenden Leistungsänderungen in Kenntnis gesetzt und ist berechtigt, bei Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, sofern WWG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus deren Angebot anzubieten.

2.3. WWG behält sich vor, die im Vertrag ausgeschriebenen Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann WWG den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 

A) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann WWG den Erhöhungsbetrag vom Vertragspartner verlangen. 

B) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich daraus ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann WWG vom Vertragspartner verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren WWG gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt. Bei nachträglichen Preiserhöhungen über 5% kann der Vertragspartner unverzüglich nach Erhalt des geänderten Reisepreises kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, sofern WWG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus deren Angebot anzubieten. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unzulässig. Die von WWG ausgeschriebenen Reisen basieren, falls nicht anders angegeben, auf dem im Vertrag genannten Devisenstand. Der im Vertrag ausgewiesene Devisenkurs wird dem Stand des Rechnungsdatums angepasst.

2.4. Sonderleistungen, wie z.B. Sportanlagen, Freizeiteinrichtungen, nicht enthaltene Eintritte u.s.w., soweit nicht in den Leistungen als inklusive aufgeführt, sind vom Kunden immer vor Ort zu zahlen.

Für Sonderleistungen, die vor Ort angeboten und nicht bei WWG in Deutschland gebucht worden sind, z.B. Fakultativausflüge jeglicher Art, übernimmt WWG keine Garantie für die Durchführung oder den technischen Zustand einer Einrichtung. Für gebuchte Leistungen, die im Freien stattfinden, übernimmt WWG bei schlechter Witterung oder sonstiger höherer Gewalt keine Haftung. Diese Leistungen unterliegen nicht der Rückzahlungspflicht und werden nicht ersetzt.

2.5.  Die im Vertrag genannten Preise gelten (falls nicht anders angegeben) für eine Mindestteilnehmerzahl von 35 zahlenden Reisenden. WWG behält sich das Recht vor, die Reise bis zum kostenlosen Stornotermin zu stornieren, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.  Der Kunde hat dadurch keinen Anspruch auf Schadenersatz.

2.6.   Nicht in Anspruch genommene Leistungen vor Ort
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so hat der Reisende keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

3. Gruppenreisen

WWG hat bei Gruppenreisen das Recht, bei Nichterreichen der jeweils im Reiseprogramm vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl, den Reisepreis der definitiven Teilnehmerzahl anzupassen. Sollte der Kunde bis zu dem im Vertrag genannten kostenlosen Stornotermin keine konkrete Teilnehmerliste an WWG aushändigen, ist die im Vertrag genannte Mindestteilnehmerzahl Grundlage für die Anzahlung. WWG hat das Recht, in diesem Fall gebuchte Kontingente auf diese Mindestteilnehmerzahl zu reduzieren.

4. Flugreisen / Tickets / Fährpassagen

Falls nicht in den Leistungen enthalten, ist WWG nur Vermittler von Flug-, Bahntickets oder Fährpassagen und haftet nicht für eventuelle Leistungsstörungen der vermittelten Fremdleistungen. Wird im Rahmen einer Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Vertragspartner dafür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt WWG Fremdleistungen, sofern in der Vertragsbeschreibung darauf hingewiesen ist. WWG haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Für Stornierungen und Änderungen der Fluggesellschaften/Reedereien hinsichtlich Flugstrecken, des Flugplanes/Fahrplanes, die unter Umständen erforderlich sind, sowie Stornierungen von Tickets, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Beförderungsbestimmungen, die WWG auf Wunsch auch zur Verfügung stellt.

5. Rücktritt durch einzelne Kunden

5.1   Der Kunde kann jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird an dem Tag wirksam, an dem die Erklärung bei WWG eingeht. Hierfür gilt ausschließlich ein eingeschriebener Brief. Rücktrittserklärungen per Telefax/eMail, bedürfen einer Bestätigung seitens WWG, da sie sonst nicht wirksam sind. Mündliche Stor­nierungen haben keine Gültigkeit. Auf dem Postweg gilt der Ein­gangsstempel des Postamtes. WWG hat im Falle des Rücktrittes Anspruch auf Entschädigung, wobei diese pauschal oder konkret berechnet werden kann. Im Falle pauschaler Berechnung werden die Stornierungskosten wie folgt bemessen:

5.2   Stornostaffel:
120 bis 61 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
vom 60. bis zum 35. Tage vor Abreise 25 %
vom 34. bis zum 21. Tage vor Abreise 35%
vom 20. bis zum 14. Tage vor Abreise 50%
vom 13. Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn 70%
ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 85%

Die Stornokosten beziehen sich auf alle im Reisevertrag genannten Personen und Reisepreis.

5.3   Sonderleistungen:
Für alle Sonderwünsche/Extrabuchungen die nicht im ausgeschriebenen Programm/Leistungen enthalten sind, fallen die vom jeweiligen Leistungsträger genannten Stornobedingungen an. ACHTUNG: Nach Ausstellung der Flugtickets fallen 100% Stornokosten für Flüge an  Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugtickets, Bahnfahrkarten oder Fährtickets an WWG zurückzusenden.

6. Umbuchungen / Ersatzpersonen / Namensänderung
Für Umbuchungen durch den Kunden werden bis 35 Tage vor Abreise eine Pauschale von € 100,– pro Person berechnet. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Ab dem 34. Tag gelten die allgemeinen Stornobedingungen gem. Ziffer 6. Im Falle, dass WWG dem Eintritt eines Dritten in die Rechte und Pflichten des Vertrages berechtigt widerspricht, d.h. dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften o.ä. entgegenstehen, werden die pauschalisierten Stornokosten gem. Ziffer 6 zur Zahlung fällig.

7. Eigenanreise / Bus / Flugzeug
Bei einer Eigenanreise muss der Kunde bis spätestens 18.00 Uhr, falls nicht anders gebucht, im Hotel eintreffen. Bei späterem (auch unverschuldetem) Eintreffen kann der Quartiergeber, falls sich der Kunde nicht vorher meldet, die Zimmer anderweitig vermieten. Durch verspätetes Eintreffen hat der Kunde bei Zusatzleistungen (Abendessen, Veranstaltungen u.a.) kein Recht auf Reklamationen, z. B. bei kaltem Essen, schlechteren Plätzen oder Ausweichquartieren. Bei der Flu­ganreise ist der Kunde selbst für seine Tickets verantwortlich, falls diese nicht bei WWG gebucht worden sind. Der örtliche Reiseleiter ist dem Kunden bei der Rückbestätigung der Reisegruppe behilflich, jedoch nicht verantwortlich.

8. Nicht enthaltene Kosten
Im Reisepreis nicht enthalten, falls nicht anders vereinbart, sind
Kosten, die vor Ort zu zahlen sind, wie Kurtaxen, Einreisegebühren, Visagebühren, Touristensteuern, Trinkgelder für Reiseleiter, Stadtführer. U.a. sollten Sie folgende Standardtrinkgelder pro Tag und Person einplanen:

Nicht EG:

  • örtl. Reiseleiter:       US-$ 5,00
  • örtl. Busfahrer          US-$ 4,00
  • Stadtführer:              US-$ 2,00

Wir weisen darauf hin, daß das Trinkgeld keine völlig freiwillige Leistung ist, sondern ein Teil des Einkommens für die Mitarbeiter darstellt.

9. Außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Vertragspartner als auch WWG den Vertrag kündigen. Die daraus resultierenden Rechte und Pflichten für beide Vertragsteilnehmer ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

10. Einreise- und Gesundheitsvorschriften
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Einreise- und Gesundheitsvorschriften. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst an Bord des Busses darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen werden. Für eventuell entstehende Mehrkosten steht WWG nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung eines Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von WWG hinausgeht und der Kunde keine dieser Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung.

11. Veranstalter / Sicherungsschein
Veranstalter gegenüber dem Reiseteilnehmer ist laut Reiserecht das Unternehmen, das den Endpreis kalkuliert und ausschreibt. Falls nicht anders vereinbart, ist Veranstalter jeweils das Unternehmen, das die Zahlungen in Empfang nimmt. WWG übernimmt keine Haftung für Zahlungen des Kunden an Dritte. Ein Reiseanspruch besteht nicht, so lange der Reisepreis nicht im vollen Umfang bei WWG beglichen wurde. Falls WWG als Veranstalter fungiert, wird WWG im Sinne des Reisegesetzes den Reisepreis in Form einer Insolvenzversicherung absichern. WWG wird dem Reiseteilnehmer einen Sicherungsschein ausstellen.

12. Haftung des Veranstalters
WWG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Sofern dem Kunden ein Schaden (betrifft nicht Körperschäden) entstanden ist, den WWG weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat, oder soweit WWG für einem dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, beschränkt sich die Haftung von WWG auf den dreifachen Reisepreis. Eine Haftung für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Ausflüge vor Ort), die WWG lediglich vermittelt und die im Vertrag ausdrücklich als solche ausgewiesen sind, besteht nicht.

Ein Schadenersatzanspruch gegen WWG ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

13. Mitwirkungspflicht
Der Kunde/ Vertragsnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Beanstandungen müssen der WWG-Reiseleitung unverzüglich vor Ort erklärt werden. Diese wird alles dafür tun, den Kunden in allen Fragen hilfreich zur Seite zu stehen und im Falle berechtigter Reklamationen sofort versuchen, Abhilfe zu schaffen.

14. Allgemeine Bestimmungen/Salvatorische Klausel
Alle Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages berührt die Wirksamkeit des gesamten Reisevertrages nicht. Für eventuelle Druckfehler wird von WWG keine Haftung übernommen. Mit der Anwendung dieser Reisebedingungen verlieren alle vor

Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Dachau. 

Stand 18.11.2021

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