Einreise Kanada

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen. Quelle: Auswärtiges Amt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja
      Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein.

Voraussetzungen für die Ein- oder Durchreise Kanadas

Die meisten Besucher, die nach Kanada ein- oder durchreisen, benötigen entweder ein gültiges Visum oder eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), ähnlich wie für die USA. Um ohne Visum nach Kanada einzureisen oder durch das Land zu reisen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen Staatsangehöriger eines Landes ohne Visumspflicht sein
    • Sie müssen die nötigen Reise- und Ausweisdokumente für sich selbst und mitreisende Kinder mitführen
    • Sie müssen über eine gültige elektronische Reisegenehmigung (eTA) verfügen

Ob Sie ein Visum oder eine eTA benötigen, erfahren Sie unter www.cic.gc.ca

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten bereitgehalten werden.

Elektronische Reisegenehmigung (eTA)

Gemäss den kanadischen Einreisebestimmungen benötigen Reisende für Ihren Aufenthalt in Kanada eine eTA, bevor sie Ihren Flug in eine kanadische Stadt antreten. Ohne dieses Dokument wird Ihnen die Einreise verweigert. Es empfiehlt sich, schon vor Buchung des Fluges eine eTA zu beantragen. Der Antrag kostet 7 CAD. Eine eTA gilt bis zu fünf Jahre und ermöglicht eine wiederholte Einreise nach Kanada, sofern Ihr Reisepass während dieses Zeitraums nicht abläuft.

Die eTA kann online auf www.cic.gc.ca auf Englisch oder Französisch beantragt werden. Hierfür sind ein gültiger Reisepass, eine Kreditkarte und eine Email-Adresse notwendig. Ein PDF-Dokument in deutscher Sprache dient ggf zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags vor dem Antritt des Flugs.

Anstatt eine eTA zu beantragen kann alternativ ein Visum entweder online oder bei einer kanadischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Antragsverfahren für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA)

Die Beantragung muss vor Antritt der Flugreise online erfolgen. Informationen auch in deutscher Sprache, Antragsformulare und FAQ finden sich auf der Webseite des Government of Canada.

Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der electronic Travel Authorization (eTA) an. Hierbei könnte es sich zum Teil betrügerisch um eine nur vermeintliche „eTA“ handeln, die von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird. Bitte halten Sie sich ausschließlich an die in obengenannter Webseite.

Für Antragsteller mit körperlichen oder geistigen Behinderungen kann die Einreisegenehmigung durch einen Vertreter auf alternativem Wege eingeholt werden.

Reisende sollten beachten, dass auch eine erteilte Genehmigung keinen Anspruch auf Einreise nach Kanada begründet. Die endgültige Entscheidung obliegt weiterhin dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal.

Gebühren und Gültigkeitsdauer

Im Zuge der elektronischen Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 7,- CAD ( ca. 5,- EUR) zu entrichten. Die Einreisegenehmigung wird für fünf Jahre erteilt und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Wird folglich innerhalb des Gültigkeitszeitraums ein neuer Reisepass ausgestellt, muss das eTA-Verfahren erneut durchgeführt werden. Reisende, die im Besitz mehrere Reisepässe sind, müssen ggf. für jeden Pass eine gesonderte eTA beantragen (die Erteilung mehrerer eTA ist möglich, auch wenn sich diese zeitlich überschneiden).

Bei Ankunft in Kanada erfolgt eine Einreisebefragung durch Beamte der Einwanderungsbehörde CBSA. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Ergeben sich bei der Befragung Zweifel, kann sich in Einzelfällen das Verfahren durch weitere Nachforschungen der Einwanderungsbehörde über mehrere Stunden erstrecken. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.

Die Einreise wird zudem verweigert, wenn Reisende als nicht akzeptabel zur Einreise („inadmissible“) eingestuft werden, z.B. bei falschen Angaben, Gefahr für die Sicherheit, Verurteilung wegen Straftaten (auch außerhalb Kanadas), Risiko für die öffentliche Gesundheit o.Ä.

Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Visumsablauf gestellt werden.

Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde am 30. April 2012 geschlossen. Zuständig ist nun die Botschaft von Kanada in Wien (Österreich). Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität (International Experience Canada) können nur online gestellt werden.

Visum und weitere Voraussetzungen für die Einreise

Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Ein- und die Transitreise zwar visumsfrei, aber grundsätzlich nur noch mit einer elektronischen Einreiseerlaubnis möglich.
Anfang August 2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen vor der Abreise zwingend eine elektronische Einreiseerlaubnis einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada ein- oder durchreisen zu können. Nur bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist eine eTA nicht erforderlich.

Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Visums/Aufenthaltstitels für Kanada sind (entry visa, study/work visa, temporary residence permit, permanent residence permit, diplomatic/consular acceptance etc.) benötigen zur Einreise keine eTA. Auch Flugpersonal ist für berufliche Transitaufenthalte in Kanada von bis zu 24 Stunden von der Pflicht zur Beantragung einer eTA befreit.

Hinweis für Doppelstaater: Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, können seit November 2016 nicht mehr nur mit ihrem deutschen Reisepass (und eTA) nach Kanada einreisen, sondern müssen zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.

Praktikum/Beschäftigung als Au-Pair u. ä.

Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair Tätigkeit oder ähnliche Beschäftigungen ist die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis („work permit“) über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich. Dies gilt auch für unbezahlte Beschäftigungen wie z. B. Kinderbetreuung im Rahmen von Gastaufenthalten! Ausnahmen bestehen lediglich im Rahmen des Programms „International Experience Canada.

Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen findet sich im Internet unter auf der Webseite des Government of Canada.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

API-Datenerfassung

Ähnlich wie für die Einreise in die USA, sind Fluggesellschaften verpflichtet den kanadischen Behörden am Abflugtag die Daten aller Passagiere zu übermitteln. Die API-Datenerfassung geschieht durch den Interactive Advance Passenger Information (IAPI) Prozess. Erfasst werden unter anderem Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre Passnummer sowie Informationen über Ihren Flug. Korrekte und vollständige Angaben ersparen Ihnen Unannehmlichkeiten am Zielflughafen und erleichtern Ihnen die Einreise. Am einfachsten übermitteln Sie Ihre Daten im Voraus online auf swiss.com. Falls das nicht möglich ist, werden diese am Check-in Automaten oder beim Einchecken am Schalter mit Ihrem Reisepass erfasst.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

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