Aktuelle Einreiseinformationen für USA

Stand: 02.11.21

Ab dem 8. November 2021 ist die USA auch wieder für alle Reisenden aus den Schengenländern geöffnet. Nachstehend finden Sie die Zusammenfassung der aktuell gültigen Bestimmungen:

Reisende, die

  • mit einem von der U.S. Food and Drug Administration (FDA) oder von der WHO als Notfallimpfstoff zugelassenen Impfstoff (Johnson&Johnson, Pfizer-BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Covishield, Sinopharm und Sinovac) vollständig geimpft sind und
  • einen negativen Covid-19-Test (PCR-Test, Antigentest oder verifizierter Corona-Selbsttest) vorlegen, der bei Abflug nicht älter als drei Tage ist, dürfen ab 8. November 2021 wieder uneingeschränkt in die USA einreisen. 

Dabei gilt:

  • Eine Person gilt als vollständig geimpft, wenn sie mindestens 14 Tage vor der geplanten Einreise beide Dosen eines zugelassenen Impfstoffs erhalten hat. Ausnahme: Für Johnson&Johnson reicht eine einmalige Impfung.
  • Auch eine Kombination von zwei verschiedenen Impfstoffen (Kreuzimpfung) wird anerkannt.
  • Ausnahmen von der Impfnachweispflicht gelten unter anderem für US-amerikanische Staatsbürger, Permanent Residents (LPRs) und Kinder unter 18 Jahren.
  • Kinder zwischen 2 und 17 Jahre, die mit einem geimpften Erwachsenen reisen, müssen einen negativen Covid 19 Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als drei Tage ist.
  • Bei alleinreisenden Kindern darf der negative Covid-19-Test nicht älter als einen Tag sein.
  • Kinder unter zwei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Weitere hilfreiche Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Website des Centers for Disease Control and Prevention (CDC). Zur CDC Website

Einreise USA

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen. Quelle: Auswärtiges Amt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja, Visum erforderlich
    • Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
    • Kinderreisepass: Ja…
      • … wenn der Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder – z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos – verändert wurde ist die Einreise visumsfrei möglich, ansonsten: Visum erforderlich Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Visum erforderlich
      • … Kinderreisepässe berechtigen nur dann zur visumfreien Einreise, wenn sie ein Foto enthalten, vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden. Bei einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.

Visum

Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen alle maschinenlesbaren (bordeauxroten) deutschen Reisepässe. Bei einem vorläufigen (grünen) Reisepass benötigen Sie ein Visum. Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein. Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der US-Botschaft.

US Visa Waiver Programm

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind,
mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
ein Rück- oder Weiterflugticket (welches – außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern – nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA -, siehe unten stehende Erläuterungen).

Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis. Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:

    • vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
    • den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
    • an einem Austauschprogramm teilnehmen,
    • eine Forschungsarbeit durchführen,
    • in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
    • nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)
    • keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).

Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen. Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (“admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat – der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10’ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

Electronic System for Travel Authorization“-ESTA

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

    • Wechsel des Reisepasses
    • Änderung des Namen
    • Wechsel des Geschlechts
    • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. In deutschen Reisepässen setzt sich die Seriennummer aus den Ziffern 0-9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen. Es werden 27 Zeichen (Buchstaben und Ziffern) genutzt. Damit es nicht zu Wortbildungen kommt, wurde auf die Vokale A, E, I, O, U verzichtet. Ebenso auf bestimmte Buchstaben, wie B, D, Q und S. Die Seriennummern setzen sich also aus folgenden Zeichen zusammen: C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9. Wenn nun für die Einreise in ein anderes Land ein Onlineformular ausgefüllt werden muss, dann wird die Ziffer/Zahl „0″ verwendet – nicht der Buchstabe „O”..

Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter https://de.usembassy.gov/de/ und https://de.usembassy.gov/de/visa/ Bitte beachten Sie, dass vorhergehenden Einreiseinformationen nur für die Beschaffung des Visums in Eigenregie gelten. Bei den hier angezeigten Fristen handelt es sich um Angaben der Konsulate, die nur die reine Beantragungsdauer berücksichtigen. Informieren Sie sich bitte vor Beantragung Ihres Visums über die nötigen Formulare, eventuell benötigte Einladungen oder ob ein persönliches Vorsprechen bei der jeweiligen Botschaft nötig ist. Sofern Sie eine Reise über uns gebucht haben, können Sie uns einfach die Beschaffung Ihres Visums übernehmen lassen. Die Preise für diesen Service entnehmen Sie bitte bei jeder Reise unter dem Reiter “Termine und Preise”. Alle nötigen Formulare und Informationen finden Sie unter dem Reiter “Service”.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

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