Einreise Argentinien

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen. Quelle: Auswärtiges Amt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja
      • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
        Anmerkungen: Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.
      • Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber eine Bescheinigung mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen. Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate, z. B. auch darüber, ob und welche Dokumente ggf. ins Spanische übersetzt werden müssen (siehe hierzu auch: https://ealem.cancilleria.gob.ar/de). Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren brauchen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich ebenfalls die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt. Diese Pflicht soll zwar nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumpflichtigem) Aufenthalt bestehen; es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat in Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.

Sonstiges

Seit Mai 2012 gelten neue Bestimmungen für die Einreise nach Argentinien. Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.

An- und Abreise über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen in die USA (www.diplo.de/sicherreisen). Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug ein Visum von der amerikanischen Botschaft zu erhalten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner